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Archiv für die Kategorie „Recht“

Steuerprüfung

In regelmäßigen Abständen führen Finanzverwaltungen vor allem bei größeren Unternehmen eine Steuerprüfung durch. Seit 2004 heißt diese Prüfung Außenprüfung. Kleinunternehmer und Freiberufler werden von den Mitarbeitern der Finanzämter oftmals erst dann aufgesucht, wenn ein Verdacht oder eine Anzeige vorliegt. Meist sind es Verluste über mehrere Jahre oder Einnahmen, die weit unter den allgemeinen Lebenshaltungskosten liegen. Auch ein auffälliger Lebensstil, der nicht aus dem versteuerten Einkommen gedeckt werden kann, ist ein Anlass für eine Steuerprüfung. Sehr selten kommt es in der Praxis zu Steuerprüfungen, wenn ein Steuerpflichtiger lediglich über Nebeneinkünfte oder nur Vermietungseinkünfte verfügt.

Ein Unternehmen kann sich nie sicher sein, wann eine Außenprüfung ansteht. Das Finanzamt legt die zu prüfenden Unternehmen mit einem Zufallsgenerator, auf dem Wege der Zeitauswahl und bei Verdachtsfällen durch Einzelauswahl fest. Eine Steuerprüfung wird normalerweise eine Woche vor Beginn angekündigt. Ist Gefahr in Verzug kommen die Prüfer selbstverständlich unangekündigt. Der Beginn der Steuerprüfung ist aus rechtlicher Sicht ein wichtiger Zeitpunkt. Bis zum Prüfungsbeginn ist Gelegenheit eine Selbstanzeige abzugeben. Das hat zur Folge, dass es bei etwaigen Steuerdelikten nicht zur einer Strafverfolgung kommt. In jedem Fall müssen Steuerrückstände und Zinsen entrichtet werden.

Der Zeitraum, der bei einer Außenprüfung geprüft wird, erstreckt sich im Normalfall auf die letzten 3 Jahre. Eine Ausdehnung bis zum Ablauf der Verjährungsfrist ist allerdings bei Verdacht der Steuerhinterziehung möglich. Da viele Unternehmen ihre Warenwirtschaft und Buchführung mittels EDV-gestützter Technik abwickeln, kommt seit 2002 auch die elektronische Steuerprüfung zur Anwendung. Die Prüfungsmethoden der Finanzbehörde wurden den modernen Buchführungstechniken angepasst. Im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung hat die Finanzbehörde das Recht, die steuerrelevante Daten in den Betrieben einzusehen und auf elektronischem Weg auszuwerten. Für Unternehmen und Prüfer erleichtert das eine Steuerprüfung.

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